3. Mai 2023

Härtefallhilfen für nicht leistungsgebundene Energieträger

Allgemeine Informationen:

  • Im Jahr 2022 hat es zeitweise eine starke Erhöhung der Verbraucherpreise bei nicht leitungsgebundenen Energieträgern gegeben. Der Bund hat daraufhin im Dezember 2022 einen Härtefallfonds für Privathaushalte angekündigt, die mit nicht leitungsgebundenen Energieträgern heizen.
  • Die vom Bundestag am 15. Dezember 2022 angenommene Entschließung können Sie hier abrufen: Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Strompreisbremse und zur Änderung weiterer energierechtlicher Bestimmungen (
  • Zum Gesetzesentwurf, PDF).
  • Der Bund stellt für die Härtefallregelung bis zu 1,8 Mrd. Euro zur Verfügung.
  • Bund und Länder haben sich auf die Details dieser Härtefallregelung verständigt. Vor Unterzeichnung der Verwaltungsvereinbarung werden in Bayern noch die erforderlichen Stellen eingebunden, insbesondere das Parlament.
  • Zu den nicht leitungsgebundenen Energieträgern zählen Heizöl, Flüssiggas, Holzpellets, Holzhackschnitzel, Holzbriketts, Scheitholz, Kohle und Koks.
  • Für die Umsetzung der Härtefallhilfe im Freistaat Bayern ist das Bayerische Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (StMAS) zuständig. Auf Bundesebene ist das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) zuständig.
  • Der Vollzug der Härtefallhilfe für nicht leitungsgebundenen Energieträger soll in Bayern durch das Unternehmen KPMG Law Rechtsanwaltsgesellschaft mbH (KPMG) erfolgen.
  • Nähere Informationen zur Härtefallhilfe finden Sie unter folgendem LINK:

Härtefallhilfen für nicht leitungsgebundene Energieträger (z.B. Heizöl, Pellets, Flüssiggas) | Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (bayern.de)