Steuern, Gebühren und Beiträge

Hebesätze

Grundsteuer A (für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe): 350 v. H.
Grundsteuer B (für Grundstücke): 310 v. H.
Gewerbesteuer:  350 v. H.

Kanalgebühren

Einleitungsgebühr: 3,95 € pro Kubikmeter

Die Zähler-Grundgebühr richtet sich nach dem Dauerdurchfluss:

bis 4 m³/Stunde: 80 € pro Jahr

bis 10 m³/Stunde: 200 € pro Jahr

bis 16 m³/Stunde: 320 € pro Jahr

ab 16m³/Stunde: 1.800 € pro Jahr

Gebühren Kinderhaus St. Martin

Die Benutzungsgebühren richten sich nach den Buchungszeiten. Die jeweiligen Kosten können in der nachfolgenden Übersicht eingesehen werden. Weitere Infos finden Sie in der Gebührensatzung Kinderhaus vom 01.09.2024

Hundesteuer

 

  • für den ersten Hund: 60,00 € jährlich
  • für den zweiten Hund: 80,00 € jährlich
  • für den dritten und jeden weiteren Hund: 100,00 € jährlich
  • für jeden Kampfhund: 600,00 € jährlich

Besonderheiten:

Für steuerermäßigte Hunde gilt die Hälfte der Gebühr, wobei diese immer als erste Hunde zu betrachten sind.

Kampfhunde der Kategorie I dürfen nicht gehalten werden, für solche der Kategorie II ist ein sogenanntes Negativzeugnis vorzulegen.

Informationen über eine eventuelle Steuerfreiheit finden Sie in der Hundesteuersatzung.

Friedhofsgebühren

Die Grabgebühr richtet sich nach Art des Grabes bzw. der Grabstätte:

  • Reihengrab: 12,50 € pro Jahr
  • Einzelgrab: 12,50 € pro Jahr
  • Doppelgrab: 25,00 € pro Jahr
  • Urnennischengrabstätte: 15,00 € pro Jahr
  • Urnengrabstätte: 25,00 € pro Jahr

Die Leichenhausbenutzungsgebühr beträgt bei:

Särgen 50,00 €

und bei

Urnen 40,00 €

pro Benutzung.

Weitere Gebühren sind in der Friedhofsgebührensatzung ersichtlich.

Mehrzweckhalle

Nutzungsgebühr Mehrzweckhalle: 8,00 €/Stunde

jede weitere halbe Stunde 4,00 €. Am Samstag und Sonntag beträgt die Gebühr die Hälfte.

Nutzungsgebühr Bürgersaal : 5,00 € / Stunde,

jede weitere halbe Stunde 2,50 €.

bei Veranstaltungen: 150,00 €/Tag