Grundsteuer A (für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe): 350 v. H.
Grundsteuer B (für Grundstücke): 310 v. H.
Gewerbesteuer: 350 v. H.
Einleitungsgebühr: 3,95 € pro Kubikmeter
Die Zähler-Grundgebühr richtet sich nach dem Dauerdurchfluss:
bis 4 m³/Stunde: 80 € pro Jahr
bis 10 m³/Stunde: 200 € pro Jahr
bis 16 m³/Stunde: 320 € pro Jahr
ab 16m³/Stunde: 1.800 € pro Jahr
Die Benutzungsgebühren richten sich nach den Buchungszeiten. Die jeweiligen Kosten können in der nachfolgenden Übersicht eingesehen werden. Weitere Infos finden Sie in der Gebührensatzung Kinderhaus vom 01.09.2024
- für den ersten Hund: 60,00 € jährlich
- für den zweiten Hund: 80,00 € jährlich
- für den dritten und jeden weiteren Hund: 100,00 € jährlich
- für jeden Kampfhund: 600,00 € jährlich
Besonderheiten:
Für steuerermäßigte Hunde gilt die Hälfte der Gebühr, wobei diese immer als erste Hunde zu betrachten sind.
Kampfhunde der Kategorie I dürfen nicht gehalten werden, für solche der Kategorie II ist ein sogenanntes Negativzeugnis vorzulegen.
Informationen über eine eventuelle Steuerfreiheit finden Sie in der Hundesteuersatzung.
Die Grabgebühr richtet sich nach Art des Grabes bzw. der Grabstätte:
- Reihengrab: 12,50 € pro Jahr
- Einzelgrab: 12,50 € pro Jahr
- Doppelgrab: 25,00 € pro Jahr
- Urnennischengrabstätte: 15,00 € pro Jahr
- Urnengrabstätte: 25,00 € pro Jahr
Die Leichenhausbenutzungsgebühr beträgt bei:
Särgen 50,00 €
und bei
Urnen 40,00 €
pro Benutzung.
Weitere Gebühren sind in der Friedhofsgebührensatzung ersichtlich.
Nutzungsgebühr Mehrzweckhalle: 8,00 €/Stunde
jede weitere halbe Stunde 4,00 €. Am Samstag und Sonntag beträgt die Gebühr die Hälfte.
Nutzungsgebühr Bürgersaal : 5,00 € / Stunde,
jede weitere halbe Stunde 2,50 €.
bei Veranstaltungen: 150,00 €/Tag