Gemeinderat

Der Gemeinderat der Gemeinde Feldkirchen,

nach der Bayerischen Gemeindeordnung werden die Städte und Gemeinden von zwei Hauptorganen verwaltet: dem gewählten Stadt- bzw. Gemeinderat und dem ebenfalls unmittelbar gewählten ersten Bürgermeister.

Der Gemeinderat ist die politische Vertretung der Bürger der Gemeinde Feldkirchen. Er überwacht die gesamte Gemeindeverwaltung, insbesondere auch die Ausführung seiner Beschlüsse. Die laufenden Angelegenheiten obliegen dem Ersten Bürgermeister und der Verwaltung, Beschlüsse von grundsätzlicher Bedeutung treffen die gewählten Volksvertreter im Gemeinderat.

Die Größe des Gemeinderats richtet sich nach der Einwohnerzahl. In Feldkirchen besteht das Gremium aus dem ersten Bürgermeister und 12 Ratsmitgliedern.

Der Erste Bürgermeister ist der Vorsitzende des Gemeinderats und Leiter der Verwaltung. Er vertritt die Gemeinde nach außen. Beschlüsse des Gemeinderats und seiner Ausschüsse muss er vollziehen. Alltägliche Routinefragen und unaufschiebbare Angelegenheiten entscheidet er selbst.

Er wird vertreten durch den zweiten Bürgermeister, der aus der Mitte des Gemeinderats gewählt wurden.