Gartenwasserzähler

Montagevorgaben für die Zwischenzählerinstallation

Der Einbau eines privaten Wasserzählers erfolgt nicht durch die Gemeinde Feldkirchen. Der Wasserzähler ist durch einen Installateur oder durch Selbsteinbau vom Antragsteller auf eigene Kosten einzubauen. Der Wasserzähler wird nur bei Unklarheiten durch die Gemeinde abgenommen; eine Verwaltungsgebühr in diesem Zusammenhang fällt grundsätzlich nicht an.

Der Wasserzähler muss gemäß den Bestimmungen des Eichgesetzes geeicht sein und in Fließrichtung fest in die Leitung installiert werden. Zapfhahn- oder Aufschraubzähler dürfen seit dem 01.01.2021 nicht mehr verwendet werden. Zapfhahn- und Aufschraubzähler werden nur anerkannt, wenn der Zähler gemäß den technischen Vorschriften montiert und manipulationssicher verplombt wurde.

Für die fristgerechte Eichung sind Sie selbst verantwortlich. Der Eichzeitraum beträgt 6 Jahre. Idealerweise sollte der Zwischenzähler im Laufe des letzten Jahres der Eichfrist gegen einen geeichten neuen Zähler ausgetauscht werden. Der Zähler sollte gut zugänglich sein, damit dieser problemlos ausgewechselt werden kann. Der Zählerwechsel ist der Gemeinde unverzüglich schriftlich per Post oder per E-Mail mitzuteilen. Bei nicht geeichten Zählern bzw. bei abgelaufener Eichung kann grundsätzlich keine Schmutzwassergebührenminderung gewährt werden.

Der Einbau des Zwischenzählers ist so vorzunehmen, dass sichergestellt ist, dass das über den Zwischenzähler gemessene Frischwasser nicht in den Abwasserkanal geleitet werden kann. So darf sich z.B. kein Waschbecken mit Abfluss oder ein Bodenabfluss (Entwässerungsrinne, Hofeinläufe o.ä.) in der Nähe der Zapfstelle befinden. Der Zapfhahn sollte auch nicht im Vorgartenbereich in unmittelbarer Nähe zur Straße angebracht werden. Eine Wasserentnahme zum Reinigen der Gehwege vor dem Haus, der Garageneinfahrt oder Hof- und Terrassenflächen ist nicht erlaubt, da auch dieses Wasser nach Gebrauch wieder dem Kanal zufließt.

Meldeverfahren

Der Abzug erfolgt anhand des von Ihnen jährlich selbst abgelesenen und der Gemeinde mitgeteilten Zählerstands. Eine Aufforderung zur Selbstablesung durch die Gemeinde erfolgt immer zum Ende eines jeden Kalenderjahres.

Wird in einem Jahr kein Antrag auf Abzugsmengen geltend gemacht, kann bei einem Antrag im Folgejahr nicht die volle Differenz zum letzten gemeldeten Zählerstand abgesetzt werden, es erfolgt dann lediglich eine anteilsmäßige Berechnung anhand der Durchschnittswerte vorangeganener abgerechneter Jahre.

Sobald Sie einen Zwischenzähler eingebaut haben, ist dies der Gemeinde unter Angabe der Zählernummer, des Eichdatums und des Zählerstands anzuzeigen. Bei erstmaliger Anmeldung sind mindestens

  • ein Foto vom eingebauten Zähler und dessen Umgebung,
  • ein Foto der Außenzapfstelle und deren Umfeld sowie
  • ein Foto, auf dem die Zählernummer einwandfrei erkennbar ist

beizufügen.

Für die erstmalige Anmeldung muss das auf der gemeindlichen Internetseite hinterlegte Formular genutzt werden. Senden Sie es ausgefüllt und unterschrieben zuzüglich der beizufügenden Fotos per Post an die Gemeindeverwaltung oder per E-Mail an: martina.fischer@feldkirchen-gemeinde.de.

Auf Anfrage senden wir Ihnen das Formular für Ihre Neuanmeldung eines solchen Zählers auch gerne per E-Mail zu. Auf der Internetseite können Sie es jederzeit selbst abrufen.

Wichtiger Hinweis für die zweckgebundene Verwendung des gemessenen Frischwassers, insbesondere bei Nutzung von Schwimmbecken

Die über den Zwischenzähler nachgewiesene Wassermenge dient ausschließlich der Garten und Rasenbewässerung sowie der Gartenteichbefüllung (einschl. Schwimmteichen).

Eine Gebührenerstattung für Wassermengen, die zur Befüllung von Schwimmbecken o.ä. dienen, ist nicht möglich, da es sich unabhängig von einer chemischen Behandlung (z.B. mit Chlor) bei diesem Wasser nach dessen Gebrauch um einleitungspflichtiges Abwasser handelt. Frischwasser, welches zur Befüllung von Schwimmbecken verwendet worden ist, ist daher vom Frischwasserabzug zur Berechnung der Schmutzwassergebühr ausgeschlossen.

Die Gemeinde Feldkirchen behält sich vor, den von Ihnen installierten Wassermesser oder sonstige Bemessungsgrundlagen sowie die Außenzapfstelle vor Ort abzulesen bzw. zu überprüfen. Zur Überprüfung ist nach vorheriger Terminabsprache den Mitarbeitern der Gemeinde tagsüber ungehindert Zugang zu dem Wasserzähler zu gewähren.

Der Eigentümer und andere Nutzungsberechtigte eines angeschlossenen Grundstückes sind außerdem verpflichtet, alle für die Berechnung der Schmutzwassergebühren erforderlichen Auskünfte zu erteilen.

Das Wasser darf ausschließlich für Zwecke verwendet werden, bei denen es nicht in den Kanal eingeleitet wird. Für den Fall, dass über den Zwischenzähler entnommenes Wasser dennoch dem Kanal zugeführt wird oder zur Befüllung von Schwimmbecken o.ä. genommen wird, erlischt die Genehmigung des Zählers und die Schmutzwassergebühren werden ohne Anerkennung einer Abzugsmenge veranlagt.

Wann rechnet sich der Einbau eines Gartenwasserzwischenzählers?

Die Kosten sollten mit den möglichen Einsparungen bei der Schmutzwassergebühr verglichen werden. Die Kosten für den Einbau durch einen Fachbetrieb liegen erfahrungsgemäß bei 80 € bis 120 €. Sollten Sie den Zählereinbau bzw. Zählerwechsel selber vornehmen sind die Kosten entsprechend geringer. Der Gartenwasserzähler muss (wie jeder andere Wasserzähler) alle 6 Jahre ausgetauscht werden dabei entstehen für Sie weitere Kosten.

Links – Internetseite der Gemeinde Feldkirchen

  • Zu verwenden bei allen Neuinstallationen und Zählerwechseln außerhalb der Eichfrist.

Nur zu verwenden bei Zählerwechseln innerhalb der Eichfrist.

Ablesung Gartenwasser- / Stallzähler