Einschränkungen in der Kindertagesbetreuung ab 16. Dezember 2020
Die Bundeskanzlerin und die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten haben sich aufgrund der noch immer steigenden Infektionszahlen auf weitere Einschränkungen für das öffentliche Leben vom kommenden Mittwoch (16. Dezember 2020) verständigt. Hiervon sind auch die Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen betroffen.
Der Bayerische Ministerrat hat am 14. Dezember 2020 beschlossen, die Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen zu schließen, wobei eine Notbetreuung zulässig bleibt. Davon ist auch unser Kinderhaus St. Martin betroffen.
Wir möchten Sie vorab schon einmal über die voraussichtlich ab Mittwoch, den 16. Dezember 2020, geltenden Regelungen informieren. „Voraussichtlich“ deshalb, weil der Landtag den Regelungen am Dienstag, den 15. Dezember 2020, noch zustimmen muss. Sollten sich daraufhin noch Änderungen ergeben, so werden wir Sie hierüber gesondert informieren.
Ab Mittwoch, dem 16. Dezember 2020, gilt daher voraussichtlich Folgendes:
Der Betrieb des Kinderhauses St. Martin wird grundsätzlich untersagt. Die Frage einer Notfallbetreuung wurde mit dem Bayerischen Gemeindetag, dem Bayerischen Städtetag und den Spitzenverbänden der freien Wohlfahrtspflege erörtert.
Danach sollen folgende Personengruppen eine Notbetreuung in Anspruch nehmen können:
- Kinder, deren Eltern die Betreuung nicht auf andere Weise sicherstellen können, ins-besondere, wenn sie ihrer Erwerbstätigkeit nachgehen müssen,
- Kinder, deren Betreuung zur Sicherstellung des Kindeswohls von den zuständigen Jugendämtern angeordnet worden ist,
- Kinder, deren Eltern Anspruch auf Hilfen zur Erziehung nach den §§ 27 ff. SGB VIII haben,
- Kinder mit Behinderung und Kinder, die von wesentlicher Behinderung bedroht sind.
Anders als im Frühjahr wurde diesmal darauf verzichtet, spezielle Berufsgruppen festzulegen, die zur Notbetreuung berechtigen. Vielmehr wird auf den Bedarf der Eltern abgestellt. Wir appellieren daher an die Eltern, Kinderbetreuung tatsächlich nur dann in Anspruch zu nehmen, wenn eine Betreuung im häuslichen Umfeld nicht sichergestellt werden kann.
Die Anmeldung zur Notbetreuung erfolgt bei der Einrichtungsleitung Frau Niedermaier. Dazu kann folgendes Formular verwendet werden.