Antrag auf Krippengeld

Sehr geehrte Erziehungsberechtigte,

bitte stellen Sie bei Bedarf beim  „Zentrum, Bayern Familie und Soziales“ einen Antrag auf Krippengeld. Die Möglichkeit ist für Kinder im Alter von 0 – 3 Jahren gegeben, welche die Betreuung in einer Kindertageseinrichtung nutzen. Diese finanzielle Unterstützung ist abhängig vom Einkommen der Erziehungsberechtigten.

Homepage vom ZBFS (Zentrum Bayern Familie und Soziales)