Sehr geehrte Erziehungsberechtigte,
bitte stellen Sie bei Bedarf beim „Zentrum, Bayern Familie und Soziales“ einen Antrag auf Krippengeld. Die Möglichkeit ist für Kinder im Alter von 0 – 3 Jahren gegeben, welche die Betreuung in einer Kindertageseinrichtung nutzen. Diese finanzielle Unterstützung ist abhängig vom Einkommen der Erziehungsberechtigten.
Homepage vom ZBFS (Zentrum Bayern Familie und Soziales)