Ab Montag, 28. März, keine 3G-Regel mehr für Besucher/innen
Ausnahme beim amtsärztlichen Untersuchungen
des Landratsamtes –
im Gesundheitsamt
Ab Montag, 28. März, ist die 3G-Regel als Zutrittsvoraussetzung für Besucher/innen des Landratsamtes aufgehoben.
Zu den üblichen Öffnungszeiten kann damit der Besucherverkehr ohne Vorlage eines Impf-, Test- oder Genesenennachweises wieder stattfinden. Dies gilt auch für die Außenstellen des Landratsamtes.
Eine Ausnahme stellen amtsärztliche Untersuchungen im Gesundheitsamt dar. Entsprechende Besuche fallen weiterhin unter die 3G-Regel.