In seiner öffentlichen Sitzung am Dienstag, 15.07.2025 befasste sich der Gemeinderat ausführlich mit der alljährlich notwendigen Gebührenanpassung für das Kinderhaus St. Martin. Grund dafür sind die jährlich steigenden Ausgaben. Insbesondere die Personalkosten sind um 8% gestiegen (Vorjahr 10%), was zu Mehrausgaben im Jahr 2025 von rund 70.000 Euro führt. Auch die sonstigen Sach- und Betriebskosten unterliegen der alljährlichen Preissteigerung (11.000 Euro Mehrausgaben). So hatte es der Gemeinderat nicht leicht, eine ausgewogene und faire Gebührenanpassung vorzunehmen, insbesondere weil laut dem Kommunalabgabengesetz die Gebühren eigentlich kostendeckend sein sollten. Auf eine echte Kostendeckung hat der Gemeinderat aber aus sozialen Gesichtspunkten verzichtet. Notwendig war aber aufgrund einer Prüfung durch die Fachaufsicht, dass die Gebührenstaffelung sich nach den Vorgaben des Bayerischen Ministeriums für Familie, Arbeit und Soziales richtet. Dadurch steigen die Gebühren für längere Buchungszeiten (z.B. 8-9 Stunden) stärker als die überwiegenden Buchungen mit 4-5 Stunden. Bisher hatte die Gemeinde hier eine moderate Staffelung vorgesehen. Diese wird aber so vom Ministerium nicht mehr toleriert. Insgesamt soll die Gebührenanpassung zu Mehreinnahmen von rund 63.000 Euro führen. Die Eltern erhalten die nächsten Tage hierzu die entsprechenden Bescheide.
22. Juli 2025