Aufgrund der vorgezogenen Bundestagswahl am 23.02.2025 haben Wähler voraussichtlich weniger Zeit für die Briefwahl. Die Ausgabe der Briefwahlunterlagen kann erst erfolgen, wenn die Stimmzettel zur Verfügung stehen. Dies wird voraussichtlich ab der ersten Februarwoche möglich sein.
Jedoch können die Briefwahlunterlagen bereits vor Zugang der Wahlbenachrichtigungsbriefe ab 13.01.2025 persönlich, schriftlich, per email (mit Angabe Vor- und Zuname, Geburtsdatum und Adresse) oder online über das Bürgerserviceportal unter https://www.buergerservice-portal.de/bayern/feldkircheninb/ oder mit folgendem QR-Code bei der Gemeinde beantragt werden. Die Briefwahlunterlagen werden Ihnen dann zügig nach Erhalt der Stimmzettel zugesandt. Eine telefonische Beantragung ist leider nicht möglich.
Nach Erhalt der Wahlbenachrichtigung können Sie uns auch den rückseitigen Antrag auf Erteilung des Wahlscheins unterschrieben zukommen lassen.
Aufgrund des erhöhten Briefwahlaufkommens bitten wir Sie nach Möglichkeit davon abzusehen, für bis zu 4 weitere Personen die Briefwahlunterlagen mittels Vollmacht mitzunehmen. Dieses Verfahren ist relativ zeitaufwändig, da die bevollmächtigte Person einzeln erfasst und zugeordnet werden muss.