23. Februar 2023

Bekanntmachungen

Mehrzweckeinrichtungsbenutzungsgebührensatzung und Mehrzweckeinrichtungsbenutzungssatzung

Aufgrund der Empfehlung des Sport- und Vereinsausschusses beschloss der Gemeinderat in seiner öffentlichen Sitzung am 13.12.2022 (GR/20221213/Ö12), in der Mehrzweckeinrichtungsbenutzungssatzung und in der Mehrzweckeinrichtungsbenutzungsgebührensatzung folgende Regelungen aufzunehmen:

  • Abgerechnet werden gebuchte Zeiten, egal ob der Mieter die Einrichtung genutzt hat oder nicht.
  • Wird die Einrichtung 4 Wochen am Stück nicht genutzt, steht beiden Parteien ein fristloses Sonderkündigungsrecht zu.
  • Die Miete für den Bürgersaal wird auf 5 Euro je Stunde reduziert.

Der Gemeinderat hat den vorgelegten Entwurf der Mehrzweckeinrichtungsbenutzungssatzung, sowie der Mehrzweckeinrichtungsbenutzungsgebührensatzung als Satzung beschlossen.
Diese tritt zum 01.03.2023 in Kraft.

Das heißt, die laufenden Mietverträge werden von dieser Änderung nicht berührt.

Alle Mietverträge, die ab dem 01.03.2023 unterzeichnet werden, richten sich nach den beiden neuen Satzungen.