Ab 1. August 2026 wird stufenweise bundesweit ein Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Kinder im Grundschulalter eingeführt, zunächst für die Erstklässler im Schuljahr 2026/27, und weiter bis zum Schuljahr 2029/30 für alle Kinder der 1. bis 4. Klassenstufe. Damit wird der Rechtsanspruch auf frühkindliche Förderung in einer Tageseinrichtung für Kinder ab dem vollendeten ersten Lebensjahr bis zum Ende der Grundschulzeit verlängert. Der Rechtsanspruch ist bundesgesetzlich im Ganztagsförderungsgesetz (GaFöG) geregelt.
Die Kommunen sind für die rechtzeitige Bereitstellung und den Betrieb von Ganztagsangeboten im Rahmen der Kinder- und Jugendhilfe verantwortlich. Eine belastbare Bedarfsplanung ist Voraussetzung dafür, passgenaue Angebote schaffen zu können und dabei einen effizienten Einsatz der kommunalen Haushalts- und staatlichen Fördermittel zu gewährleisten.
Bereits frühzeitig haben wir uns daher mit den Bedürfnissen der Kinder und Eltern auseinandergesetzt und sind in die Planungsphase eingestiegen. Die Baumaßnahme zur Erweiterung der Grundschule mit Schaffung von 100 Ganztagesplätzen ist ein Ergebnis daraus. Zum Schuljahresbeginn im September 2026 können wir für alle vier Jahrgangsstufen einen Ganztagesplatz bieten; einen Rechtsanspruch darauf hätte zunächst nur die erste Klasse.
Heute wollten wir zur Planung des kommenden Schuljahres 2026-2027 Sie um Ihren konkreten Bedarf fragen. In unserer Gemeinde haben wir zwei verschiedene Betreuungsmodelle geschaffen die je nach den Bedürfnissen der Kinder und Eltern zu wählen sind.
Zum einen handelt es sich um die bereits bewährte und bekannte Schulkindbetreuung im Kinderhaus St. Martin. Diese findet wie gewohnt im Anschluss des Schulunterrichts statt und bietet zudem eine Hausaufgabenbetreuung. Neu geschaffen haben wir die Offene Ganztagesschule an unserem Grundschulcampus. Hier sind neue Räumlichkeiten und Freiräume entstanden. Beide Angebote unterscheiden sich im Detail und es bedarf einer inhaltlichen Auseinandersetzung mit den Rahmenbedingungen. Wichtig ist, dass Sie beide Angebote prüfen und eine Entscheidung treffen. Diese ist verbindlich für das Schuljahr!
Selbstverständlich stehen Ihnen folgende Ansprechpartner gerne für weitere Auskünfte zur Verfügung:
Gemeindeverwaltung, Ganztageskoordinator Herr Werner Krempl +49 9420 / 8402-10
Kinderhaus St. Martin, Kinderhausleiterin Frau Annemarie Niedermaier +49 9420 / 9673310
Grundschule Feldkirche, Rektorin Frau Jutta Wimmer +49 9420 / 353
Bitte nehmen Sie sich die Zeit für den Fragebogen und kommen Sie auf uns zu, wenn wir Sie dabei unterstützen können!