25. Juni 2026

Änderungen bei den Vermessungsgebühren ab 1. Juli 2026

Zum 1. Juli 2026 tritt die Änderung der Verordnung über die Benutzungsgebühren der unteren Vermessungsbehörden sowie des Kostenverzeichnisses in Kraft.

Mit der Neuregelung werden die Vermessungsgebühren angepasst. Die Gebührenerhöhung wird im Regelfall etwa 20 % betragen; im Einzelfall können die Änderungen auch darüber oder darunter liegen.

Wichtig: Für Vermessungsanträge, die bis einschließlich 30. Juni 2026 beim Amt eingehen, werden die Gebühren noch nach der bisherigen Gebührenordnung berechnet. Für Anträge, die ab dem 1. Juli 2026 gestellt werden, gelten die neuen Gebühren.

Auch die Gebühren für die Gebäudeeinmessung werden angepasst. Maßgeblich ist hierbei der Zeitpunkt der Einmessung. Für Gebäude, die ab dem 1. Juli 2026 eingemessen werden, gelten die neuen Gebühren. Da die Gebäudeeinmessung von Amts wegen erfolgt, ist ein Antragseingang hierfür nicht relevant.

Bitte berücksichtigen Sie dies, wenn Sie in nächster Zeit eine Vermessung beauftragen möchten.

Sobald uns weitere Informationen sowie Informationsflyer zu den neuen Gebühren vorliegen, werden wir diese an dieser Stelle veröffentlichen.